Häufig gestellte Fragen

Einstieg & Verträge

Nein, denn eine einzige Stunde reicht unserer Erfahrung nach nicht aus, um ein gutes Gefühl für ein Instrument zu bekommen. Deshalb gibt es bei uns eine Probezeit von 3 Monaten. So kann die Lehrkraft viel entspannter und intensiver kennengelernt werden, als das in einer einzigen Probestunde möglich wäre – und man kann in Ruhe ausprobieren, ob das Instrument zu einem passt.
Sollten Sie bzw. Ihr Kind nicht zufrieden sein, können Sie bis 2 Wochen vor Ablauf der Probezeit problemlos kündigen. Ansonsten geht die Probezeit automatisch in einen regulären Vertrag über.

Ein Musikschuljahr entspricht einem Schuljahr: Es beginnt am 01.09. und endet am 31.08. Die Laufzeit Ihres Vertrags entspricht dem Musikschuljahr und er verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht bis zum 31.05. eine schriftliche Kündigung vorliegt.

Die Termine für Gruppenstunden wie Früherziehung, Grundausbildung oder Blockflötenspielkreise werden schon im Juni festgelegt. Einzel- bzw. Gruppenunterricht wird nach Absprache mit der Lehrkraft meist in der ersten Schulwoche direkt vereinbart.

Gebühren & Bezahlung

Im Oktober geht Ihnen ein Gebührenbescheid für das gesamte Schuljahr zu. Die Gebühren werden in 3 Raten am 15.11./15.03./15.07. fällig – wahlweise per Überweisung oder bequem per automatischer Abbuchung. Sollten sich im Laufe des Schuljahres Änderungen ergeben, werden diese selbstverständlich berücksichtigt und Sie erhalten einen Änderungsbescheid.

Unterrichtsstunden, die aufgrund einer persönlichen Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nachgeholt. Dies gilt jedoch nicht bei Erkrankung der Lehrkraft. Sollte der Unterricht aus diesem Grund aber öfter als viermal im Schuljahr ausfallen, werden die Gebühren anteilig zurückerstattet.

Unterrichtsstunden, die aufgrund von Verhinderung oder Krankheit der Schülerin bzw. des Schülers ausfallen, werden grundsätzlich nicht nachgeholt. Kann allerdings wegen Krankheit, Kur oder Erholungsaufenthalt an mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochen nicht am Unterricht teilgenommen werden, kann die Gebühr anteilig erstattet werden.

Details finden Sie in §3 der Gebührensatzung.

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Ja, es gibt Geschwisterrabatt. Außerdem können einkommensschwache Familien einen Gebührennachlass bei der Stadt Bayreuth beantragen.

Nähere Informationen zum Geschwisterrabatt finden Sie hier.

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Unterricht & Instrumente

Ja, sobald ein freier Platz vorhanden ist.

Grundsätzlich versuchen wir, jedem Kind möglichst zeitnah einen Platz zu geben. Persönliche Wünsche berücksichtigen wir, sofern möglich, gerne. Bei einigen Instrumentalfächern besteht aktuell allerdings eine längere Wartezeit.

Ja gerne! Die großen Orchester stehen allen offen und wir freuen uns über externe Mitglieder. Nur bei kleineren Ensembles (Kammermusik) fällt ein geringer Jahresbeitrag an.

Nähere Informationen zum Jahresbeitrag finden Sie hier.

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Es stehen in der Regel immer genügend Instrumente für den Anfangsunterricht zur Verfügung (Ausnahme: Klavier – hier bieten die Bayreuther Klavier- und Musikgeschäfte genügend Möglichkeiten an). Im fortgeschrittenen Alter sollte aber nach finanzieller Möglichkeit ein eigenes Instrument angeschafft werden.

Unsere Instrumente sind grundsätzlich versichert, solange der Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt wird.

Unser Gebührenverzeichnis finden Sie hier.

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